DSL-Anbieter – so gelingt der Wechsel, Ihre Rechte

480-250-dslEine COMPUTER BILD-Befragung im Internet ergab jüngst, dass trotz aller Versprechen und Charme-Offensiven der Anbieter, deren Kunden dennoch unzufrieden sind.

So kann noch nicht einmal die Hälfte der 7.300 Befragten ihren Anbieter empfehlen. Fairerweise muss man sagen, dass zwölf der 18 Provider sich verbessern konnten.

Unzufrieden waren die meisten Teilnehmer der Befragung auch nicht unbedingt mit dem Preis sondern der Qualität des Kundenservice. Alice verspricht nun „reibungslose Erledigung von Neuanschlüssen und Bearbeitung von Entstörungen“.

Sollten Sie dennoch wechselwillig sein oder es gibt Probleme mit Ihrem Vertrag – hier einige Tipps zu Ihren Rechten.

Kündigungsfristen und Form

Viele Verträge haben bei Erstabschluss eine Mindestlaufzeit. Diese beträgt oft 24 Monate und zudem müssen Sie innerhalb von drei Monaten vor Ende dieser Laufzeit die Kündigung eingereicht haben. Am besten senden Sie das Schreiben per Einschreiben. Markieren Sie ebenfalls im Brief den Zeitpunkt der Kündigung. Bei Kündigungen per Mail oder Fax kann es später Probleme beim eventuellen Nachweis der eingereichten Kündigung kommen. Ziehen Sie um? Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass nur dann ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Provider am neuen Wohnort kein DSL liefern kann. Vielleicht können Sie sich mit dem Anbieter einigen.

Langsamer Anschluss

Ein Recht auf Sonderkündigung haben Sie, wenn die Leitung langsamer ist als vom Anbieter angegeben. Allerdings muss dieser laut seinem Angebot eine Geschwindigkeit garantieren. Ist lediglich markiert „bis zu …“ wird es schon schwierig. Gibt es eine Staffelung der Geschwindigkeiten ist nach Ansicht Verbraucherschützern die untere Grenze der Geschwindigkeit, die Sie ertragen müssen die des nächst niedrigeren Angebots. Geben Sie Ihrem Anbieter die Gelegenheit das Problem auszubessern.

DSL ohne Bestellung

Auf der Suche nach Neukunden versuchen die Callcenter-Mitarbeiter Ihnen die Angebote per Telefon so schmackhaft wie möglich zu machen. Es kommt mitunter vor, dass Sie ohne eine Bestellung darauf eine Auftragsbestätigung bekommen. Widersprechen Sie dieser umgehend schriftlich und bestreiten die Bestellung. Vorsicht – nicht dass der „neue Anbieter“ für Sie den alten Vertrag gekündigt hat bzw. sich angeboten hat, „alle Formalitäten zu übernehmen“ – sonst stehen Sie am Ende ohne Internet da.

Wartezeit – Kein Anschluss unter …

Ob Neuanschluss oder Wechsel – die Telekom ist fast immer irgendwie beteiligt (Inhaber der Leitungen). Die Anbieter tragen so Ihren Konkurrenzkampf auf dem Rücken des Kunden aus, denn Schuld an Verzögerungen ist natürlich immer der andere. Gibt es Verzögerungen von mehreren Wochen oder andere Probleme setzen Sie Ihrem Provider eine Frist – schriftlich eine Frist von drei Wochen. Sollte sich danach nichts getan haben, haben Sie zumindest das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

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