Künftig faire Zinsberechnung – BGH-Urteil

Sparer werden sich freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 197/09) die Rechte von Sparern gestärkt.

So sind die Banken künftig nicht mehr ganz so frei in der Bemessung der Zinssätze bei „flexiblen Sparverträgen“. Denn diese müssen sich künftig an bei der Festlegung der Zinssätze an den Konditionen für langfristige Einlagen orientieren. Diese werden regelmäßig von der Deutschen Bundesbank festgelegt.

Das Plus dabei ist, dass Zinssätze künftig mehrmals im Jahr angepasst werden. So dürften Verbraucher auf höhere Zinsen hoffen. Bisher legten die Geldinstitute nur zweimal jährlich ihre Zinssätze neu fest.

Verbraucherschützer zeigten sich über das Urteil erfreut. Undurchsichtige Referenzzinssätze, die auf verschiedenen Faktoren beruhen, seien laut Edda Castello von der Hamburger Verbraucherschutzzentrale nun nicht mehr möglich.

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