Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden. Die ausschließliche Gaspreisbindung an Heizöl ist gekippt. Ein Erfolg für die Verbraucher. Zur Begründung merkt der BGH an, dass die Bindung des Gaspreises es den Energieversorgern über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus ermögliche, zusätzliche Gewinne zu erzielen.
Zusätzlicher und unzulässiger Profit seien bisher möglich gewesen, da mögliche Kostensenkungen bei Netz und Vertrieb nicht berücksichtigt würden.
Was bedeutet das Urteil für den Verbraucher? Hier einige Antworten.
Kann der Verbraucher mit fallenden Preisen rechnen?
Das aktuelle Urteil bezieht sich gegenständlich auf konkrete Klauseln aus Sonderverträgen der RheinEnergie und der Stadtwerke in Dreieich bei Offenbach. In beiden Fällen hatten die Unternehmen Gaspreise an die Preise für Heizöl gekoppelt. Diese werden monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Primär entfällt damit die für die Versorgerer einfache Bemessungsgrundlage, überhöhte Preise mit dem Ölpreis zu begründen.
Gibt es dennoch Vorteile für den Verbraucher?
Ja. Klauseln, welche eine Bindung an den Ölpreis enthalten, sind künftig so nicht mehr zulässig. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Gaspreisänderungen gar nicht mehr möglich sind. Die Versorger sollen durch das Urteil zu mehr Transparenz gezwungen werden. Das altbekannte Spiel „Ölpreis steigt – Gaspreis für Endkunden ebenfalls“ ist aus. Das Problem der Versorger ist nun, neue Preisänderungsklauseln zu entwickeln, die reale Preiselemente beinhalten. Hierzu zählen neben dem Gasbezugspreis bspw. Netz-, Vertriebs- und Personalkosten.
Kann ich rückwirkend Geld zurückfordern?
Die Rechtsgrundlage wurde den Verträgen in Sachen Preisänderungen entzogen. Als Verbraucher sollten Sie nun Geld zurückverlangen. Notfalls müsste man Klage einreichen so die Experten.
Letztlich wird von dem Grundsatzurteil Bewegung am Markt erwartet. Kurzfristigere Verträge mit Festpreisen könnten künftig für mehr Wettbewerb sorgen. Allerdings werden laut Vergleichsportal Check24.de zunächst 37 Gasversorger ab April/Mai ihre Grundversorgungstarife erhöhen. Die Mehrbelastung liegt so durchschnittlich bei mehr als 166 Euro pro Jahr, so Check24.de.
Quelle: AFP/BGH








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