Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung

480-250-haftpflichtSie werden es sicher oft genug hören – eine private Haftpflichtversicherung ist quasi die Basisversicherung eines jeden. Und dennoch gilt es einige Tipps zu beachten, um bares Geld zu sparen, den optimalen Versicherungsschutz zu haben und Sie vor dem Ruin zu bewahren.

Preisnachlässe

Senioren, Singles und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes profitieren oft von besonderen Tarifen oder Preisnachlässen. Überprüfen Sie jedoch, ob diese den gleichen Versicherungsschutz bieten wie andere Anbieter und wägen Sie diese gegenüber Ihrer persönlichen Situation ab.

Heirat und Partnerschaft

Verheiratete haben einen Anspruch, vorzeitig aus einem der Verträge auszusteigen sofern sie noch zwei besitzen. Denn leben Sie in Gemeinschaft ist nur ein Vertrag notwendig. Leben Sie lediglich zusammen genügt ebenfalls ein Vertrag, allerdings entfällt das Recht auf den vorzeitigen Ausstieg.

Beitragszahlungen

Die Versicherer bieten meist verschiedene Zahlweisen an – jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich. Bei den meist geringen Beträgen ist es sinnvoll jährlich zu zahlen. Für andere Zahlweisen wird oft ein kleiner Aufpreis fällig.

Kündidungsfrist

Drei Monate vor Ablauf sollten Sie diesen spätestens kündigen. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.

Schadensmeldung

Unverzüglich sollten Sie Ihrem Versicherer einen Schadenfall melden. Denn für gewöhnlich sind Sie dazu verpflichtet, dies innerhalb einer Woche zu tun. Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis bevor die Versicherung den Schaden nicht anerkannt hat. Unberechtigte Ansprüche wird der Versicherer abwehren, notfalls auch vor Gericht. Somit hat die Privathaftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzfunktion.

Reisehaftpflicht

Prüfen Sie, ob der Versicherungsschutz auch für den Auslandsaufenthalt gilt. Somit wäre eine gesonderte Reisehaftpflichtversicherung unnötig.

Die richtige Versicherungssumme
Die Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte drei Mio. Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro betragen. Mietsachschäden sollten mit 300.000 Euro abgedeckt werden. Inbesondere Personenschäden können teuer werden (z.B. Schmerzensgelder, Rentenzahlungen).

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