Seit Jahresbeginn will es der Gesetzgeber, dass die Banken alle Beratungen aufzeichnen – zum Schutz und im Sinne des Kunden.
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Stichprobe herausfand, waren die Vorlagen für das Beratungsprotokoll bei 14 Banken nicht so ganz Verbraucher freundlich. Denn sie enthielten ein Schlupfloch, welches es den Beratern ermöglicht, Kunden trotz Wunsch nach „Sicherheit statt Rendite“ riskantere Anlagen zu empfehlen.
Der Clou
Der Vordruck enthält eine Klausel, die es dem Berater erlaubt von dem zuvor eruierten individuellen Risikoprofil des Kunden abzuweichen. Setzt der Kunde hier ein unscheinbares Häkchen nimmt man an, er wolle doch eventuell wieder Zertifikate und Co. kaufen. Die Kunden sind meist ahnungslos.
Die Verbraucherzentrale kritisiert dies und spricht von Missbrauch. Zudem werde der Kunde nach der Beratung zu einer Unterschrift unter das Protokoll gedrängt. Im Falle eines Rechtsstreits ist seine Ausgangssituation damit deutlich schlechter.
Die Verbraucherzentrale (VZ) berichtet zudem von einem Fall, bei dem die Verweigerung der Unterschrift zur Folge hatte, dass die Bank dem Kunden das Produkt gar nicht mehr verkaufen wollte. Hier sollte man sich wahrlich überlegen, ob diese Bank noch die „Hausbank“ sein sollte.
Die VZ empfiehlt weitere gesetzliche Regelungen; insbesondere die Umkehr der Beweislast wäre im Sinne des Kunden. Die Bank müsste dann darlegen, dass sie den Kunden richtig beraten hat.
Dem mündigen Verbraucher bleibt aktuell nur, sich weiterhin alles genau und zur Not zweimal erklären zu lassen und das Protokoll genau zu lesen, bevor man es unterschreibt.
Quelle: VZ Nordhrein-Westfalen







