Steuersünden – Vorsicht bei Erbe

Die Steuerfahnder lauern überall. Aus Angst vor ominösen Daten-CDs aus der Schweiz zeigen sich aktuell viele Bundesbürger lieber selbst an, um so zumindest einer harten Strafe zu entgehen.

Aber was passiert eigentlich, wenn ich Schwarzgeld geerbt habe? Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht warnt, denn haben Sie schwarze Konten in der Schweiz oder anderswo geerbt, trifft Sie die Steuerschuld des Verstorbenen selbst voll.

Und die Ämter verstehen in Zeiten knapper Kassen keinen Spaß, wenn der Schwindel von den Beamten selbst aufgedeckt wird. Mit einer einfachen Steuernachzahlung ist es dann nicht mehr getan – es droht ein Strafverfahren. Bei sehr schweren Vergehen kann das Strafmaß bis zu zehn Jahre betragen.

Theoretisch müsste keiner ohne konkreten Anhaltspunkt nach Schwarzgeldbeständen im Ausland forschen. Entdecken Sie allerdings in den Unterlagen eine Stiftung oder ein Nummernkonto in der Schweiz ist Vorsicht geboten. Einfach weiter machen wie bisher ist hier die falsche Strategie, denn neben Erbschaftssteuer kann möglicherweise auch Einkommenssteuer anfallen.

Ehrlichkeit kommt teuer

Haben die Verstorbenen nicht oder zu wenig Steuern gezahlt kommt zum damaligen persönlichen Steuersatz des Erblassers noch sechs Prozent Zinsen pro Jahr hinzu.

In der „Pflicht“ stehen Sie bis zu zehn Jahre – denn der Fiskus kann Steuern bis zu zehn Jahre nachfordern. Was vorher passiert ist, ist in der Regel verährt. Reicht das Erbe zur Begleichung der Steuerschuld nicht aus, kann es sein, dass Sie sogar drauflegen müssen. Wenigstens ist das dann absetzbar.

Thema Selbstanzeige

Die Selbstanzeige soll einen Anreiz geben, reuige Steuersünder doch noch auf den Pfad ordentlicher Steuerzahler zu führen. Allerdings müssen diese schnell handeln, denn steht der Steuerfahnder erst einmal vor der Türe ist es auch mit diesem Mittel.

Läuft noch kein Ermittlungsverfahren und die Steuerhinterziehung wurde noch nicht entdeckt genügt in der Regel ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Am besten lassen sich Betroffene jedoch vorher fachkundig beraten, denn Fehler bei der Selbstanzeige können das Privileg der Straffreiheit kosten.

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