Bargeld-Geschenk kann Kindergeld kosten

480-250-kindergeldVorsicht ist bei Geldgeschenken angesagt. In einer aktuellen Entscheidung de Finanzgericht München (Az: K 2984/07) wird bestätigt, dass Geldgeschenke von Verwandten „sonstige Bezüge“ sind.

Liegen also die Einkünfte eines volljährigen Kindes im Jahr über  7680 Euro ist der Kindergeldanspruch weg.

Einen Trick kennt der Steuerzahlerbund, um dies zu vermeiden. Großzügige Geldgeschenke zu Weihnachten mit der Auflage schenken, dass sie nur zur weiteren Kapitalanlage verwendet werden dürfen. Dann zählen nur die aus dem Vermögen erzielten Beträge in die Betrachtung des Grenzbetrags von 7680 Euro. Dokumentieren Sie dies schriftlich, das hilft spätere Probleme mit den Finanzämtern zu vermeiden.

Quelle: dpa

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