Spitzelaffären – Was darf der Chef

480-250-spySpitzelaffären stehen scheinbar an der Tagesordnung eines jeden Großkonzerns oder Einzelhandels. Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, ob das auch in ihrem Unternehmen gängige Praxis ist und was der Chef eigentlich wissen darf. Was ist verboten? Hier finden Sie die Antworten.

Detektei zur Kontrolle von Mitarbeiter-Tätigkeiten

Eine unternehmensweite Pauschalisierung und somit ein Großscan aller Mitarbeiter ist sehr umstritten. Arbeitsrechtler und Datenschützer schlagen hier die Hände über dem Kopf zusammen und sind der Auffassung: verboten. Besteht allerdings ein Verdacht auf Korruption sieht es anders aus. Dann kann die Firma tätig werden.

Arbeitszeitkontrolle

Der Chef darf in üblichem Maße kontrollieren, wann Sie das Gebäude betreten / verlassen. Es dient oft der Ermittlung der Arbeitszeit und/oder Berechnung der Überstunden.

Fragen nach Privatem

Lassen Sie sich nicht diskriminieren. Werden Fragen zur Familienplanung gestellt dürfen Sie sogar falsch antworten – das geht den Chef nichts an.

Installation einer Kamera

Permanente Überwachung ist nicht gestattet – der Druck auf den Arbeitnehmer ist nicht zulässig, dass die Kamera sichtbar ist ändert hieran auch nichts. Grundsätzlich muss der Betriebsrat in die Überlegungen zu Kamera gemäß seinen Rechten befragt werden. Anders bspw. im Kassenbereich (sicherheitsrelevanter Bereich) dort kann es gestattet sein.

Freizeit – Detektiv spioniert mit

Privatsphäre = außerdienstlich und somit nicht gestattet. Hat der Arbeitgeber allerdings den Verdacht, dass der Arbeitnehmer eine Krankmeldung nur vortäuscht und der Verdacht anders nicht ausgeräumt werden kann ist ein Detektiv zulässig.

Telefonnutzung – Prüfung gestattet?

Die private Nutzung eines Telefons kann durch das Unternehmen selbst ohne große Probleme untersagt werden. Hat es den Verdacht, dass es trotz Verbots privat genutzt wird, dürfen gewisse Daten erhoben werden. Das Abhören von Telefonaten ist damit allerdings noch nicht gestattet.

E-Mails – Chef liest mit

Es kommt darauf an. Ist die private Nutzung von Internet erlaubt oder nicht? Wenn ja, darf der Chef Ihre Mails nicht lesen. Allerdings muss auch hier unterschieden werden, ob Mails als privat oder beruflich gekennzeichnet oder erkennbar sind. Denn bei beruflichen Mails gilt der Arbeiteber als „Benutzer“ – mit grundsätzlichem Leserecht.

Gibt es kein offizielles Verbot gegen die private Benutzung ist normalerweise eine „maßvolle“ Nutzung für private Zwecke erlaubt. Übertreiben sollten Sie dies allerdings nicht.

Arbeitsrechner – Überwachung

Ist die Privatnutzung erlaubt – gilt das Fernmeldegeheimnis. Ist die Nutzung jedoch untersagt kann eine Kontrolle erlaubt sein, sofern der Betriebsrat hierzu im Rahmen seiner Rechte befragt wurde.

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