
Wallstreet Banken
Haben Sie sich die Tage vielleicht auch schon gewundert, warum Ihnen aktuell jede Bank bei der Sie ein Konto haben neue Geschäftsbedingungen zuschickt? Diese tollen dicken Wälzer laden nicht gerade zum Lesen ein – außer vielleicht als Bettlektüre zum Einschlafen, denn es gibt sicher Spannenderes als die AGBs einer Bank. Doch Vorsicht ist geboten. Hintergrund dieser Aktion sind die Ende Oktober in Kraft tretenden neuen Spielregeln für Banken. Mit vollem Namen heißt das Gesetz „EU-Gesetz für den Zahlungsverkehr, für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen“ und soll eine Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs mehr als acht Jahre nach Euro-Einführung bringen.
Änderungen – Überweisungen
Ihre Nummer bitte! Künftig sind bei Überweisungen Kontonummer und Bankleitzahl die einzig wichtigen und maßgeblichen Details. Verglich bisher Ihr Bankberater vielleicht noch einmal Name mit Kontonummer oder dergleichen sind künftig Zahlendreher bei einer Kontonummer Ihr Problem – die Haftung liegt bei Ihnen. Einmal im System gespeicherte Überweisungen sind dann unwiderruflich zur Ausführung verdammt. Es sei denn Sie können durch Kulanz eine andere Regelung mit Ihrer Bank erzielen.
Änderungen – Lastschriften
Beim Einzugsermächtigungsverfahren können Sie sechs Wochen nach Rechnungsabschluss gegen eine Belastung Ihres Kontos Einspruch einlegen. Dies ist aktuell bereits gängige Praxis. Neuerung ist jedoch, dass Sie als Kunde nun bis zu 13 Monaten Zeit haben gegen eine solche „Fehlbuchung“ vorzugehen.
Änderungen – Haftung / Kartenverlust
Künftig wird es eine Art Selbstbeteiligung geben. War es bisher Verhandlungssache mit Ihrer Bank, ob und in welcher Höhe diese von Ihnen nicht autorisierte Buchungen anerkennt, gibt es künftig einen Selbstbehalt von 150 Euro. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie als Kunde Ihre Sorgfaltspflichten haben ordentlich walten lassen. Diese Regelung betrifft auch das Online-Banking. Noch wichtiger also auch, dass Sie Ihre Karte sofort sperren lassen, wenn Sie merken, dass etwas nicht stimmt.
Änderungen – Kredite
In Zukunft wird Ihnen dann auch sicher verstärkt Werbung von Kreditkarteninstituten wie VISA oder American Express ins Haus flattern. Diese dürfen dann auch Kredite mit einer Maximallaufzeit von zwölf Monaten ausgeben – also Vorsicht vor überzogenen Zinsen.
Änderungen – Überweisungsfristen
Die Schaffung der SEPA – Single Euro Payments Area ist eine Initiative der EU für mehr Verbraucherservice im Bankensektor. Ab 2012 gelten zudem für Inlands- und Auslandsüberweisungen neue Regeln. Der Betrag Ihrer Überweisung muss dann dem Empfänger spätestens einen Tag später gutgeschrieben werden. Bislang gilt noch eine Überweisungsfrist von drei Tagen – somit künftig etwas weniger Spielraum für die Banken aus Ihrem Geld Kapital zu schlagen.
Die obigen Regelungen gelten ab dem 31. Oktober 2009 und sind auch in den anderen europäischen Ländern so gültig. Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Kreditinstitut.







