Neue Gesetze – Aktuelle Änderungen im September

gesetzDer September hat es dieses Jahr in sich. Eine ganze Reihe von gesetzlichen Änderungen ist ab dem 1. September gültig. Lesen Sie hier, was sich genau ändert und bleiben so auf dem aktuellsten Stand.

Energiesparlampen

Ab September gilt das europäische Verkaufsverbot für gewisse Glühlampen (klare Lampen mit >100 Watt und alle matten Lampe); Vorräte werden verkauft, bis sie aufgebraucht sind. Ein Jahr später folgt die zweite Stufe mit dem Verbot von Lampen zwischen 75 und 100 Watt. September 2011 sind dann die 60 Watt-Lampen dran und noch ein Jahr später ist dann endgültig Schluss. Energiesparlampen sind in der Anschaffung etwas teurer zahlen sich dann aber relativ schnell aus aufgrund der geringen Leistungsaufnahme. Aber Vorsicht denn die Energiesparer müssen umweltgerecht entsorgt werden (Quecksilber).

Datenschutz

Datenschutz war in diesem Jahr ein heißes Thema. Angefangen von verkauften CDs mit Personen- oder Kontendaten bis zu Datenskandalen bei Großkonzernen. Der Handel mit Personendaten ist künftig nur noch erlaubt, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt. Datenlisten dürfen von Werbewirtschaft, Medienunternehmen, Meinungsforscher und gemeinnützige Organisationen weiterhin verwendet werden (Listenprivileg). Es gilt ein „Kopplungsverbot“ – ein Vertragsabschluss darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass persönliche Daten für die Werbung verwendet werden. Einwilligen muss der Empfänger in die Datenweitergabe nicht, wenn hervorgeht, woher die Daten ursprünglich stammen.

Arbeitnehmerdatenschutz

Bereits oben angesprochen wurde aufgrund der Datenskandale auch der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert. Zweck und Bedingung für die Datenerhebung vor der Einstellung,

Patientenverfügung

Erstmalig tritt eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen in Kraft. Die neuen gesetzlichen Regelungen schreiben weitgehend die bisherige Praxis fest. Schriftlich fixierte Verfügungen müssen künftig beachtet werden (Patientenwillen).

Familienrecht

Das gerichtliche Verfahren in Familienangelegenheiten wird nun erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Insbesondere für Kinder soll die Neuerung eine Verbesserung bringen, da sie in Streitigkeiten häufig die Leittragenden sind. So soll bspw. die Verfahrensdauer gerade in Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsrecht, Vormundschaft, …) verkürzt werden. Bei einem Scheidungsantrag muss künftig vermerkt werden, ob man sich bereits zuvor über die Sorgerechts-Regelung einig geworden ist.

Scheidung

Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Künftig soll das Vermögen nach einer Scheidung gerechter verteilt werden als bisher. Beim Zugewinn werden dann mit in die Ehe gebrachte Schulden berücksichtigt. Somit werden die Altschulden des Ehepartners, der die Schulden vor der Ehe angehäuft hat, mit seinem Anteil am Zugewinn verrechnet. Eine „Vermögensauskunft“ verpflichtet ferner über Belege offen zu legen, wie bzw. wohin sich das Vermögen entwickelt hat. In Sachen Altersvorsorge werden die Ansprüche aus Rentenversicherung oder anderen Formen der Altersvorsorge je hälftig geteilt – bisher wurde über den Versorgungsausgleich oft zu Lasten der Frau geteilt.

Verkehrsschilder

Hat der Schilderwald damit ein Ende? Zumindest werden einige Verkehrsschilder gestrichen und neue Zusatzzeichen angebracht. Aus dem Schilderkatalog sollen zum September beispielsweise die Gefahrenzeichen, die vor Eisglätte, Splitt/Schotter, Steinschlag, Flugbetrieb oder Tieren warnen, gestrichen werden. Symbole – wie Schneeflocke oder Flugzeug – bleiben jedoch als “Sinnbilder” erhalten. Die „Sinnhaftigkeit“ ob immer ein neues Schild aufgestellt werden muss soll nun intensiver geprüft werden. In Zukunft wird ferner angezeigt, ob Fußgänger und Radfahrer eine Sackgasse passieren können. Für Inline-Skater und Rollschuhfahrer gibt es ein neues Zeichen (Viereck mit „frei“) das anzeigt, dass diese auf Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Radwegen zugelassen sind. Ebenfalls neu – Bußgelder: Beim Inlineskaten auf Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt? Auf den neu markierten Strecken keine besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr genommen? Zehn Euro zahlen – bei Gefährdung 20 Euro.

Mindestlohn

Es gelten ab September neue Mindestlöhne am Bau. In einer schrittweise Steigerung bis 2011 werden diese um 1,2 bis 2,8 Prozent angehoben (Westen), im Osten um 8,3 Prozent. Somit beträgt der Mindest-Westlohn 10,80 Euro und 9,25 Euro im Osten.

Aktionäre

Das neue Gesetz soll eine Maßnahme gegen missbräuchliche Aktionärsklagen darstellen. Bisher konnten sog. „räuberische Aktionäre“ durch Klagen mehr oder weniger aktiv in die Unternehmenspolitik eingreifen, indem sie wichtige Entscheidungen blockieren. Zudem soll durch die Veröffentlichung aller für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen auf der Website des Unternehmens mehr Transparenz geschaffen werden. Die Online-Zuschaltung erlaubt zudem die Teilnahme auf elektronischem Weg.

Solariums-Verbot für Minderjährige

Da die Haut von Minderjährigen noch deutlich sonnenempfindlicher ist, ist ihnen künftig die Nutzung von Solarien untersagt. Denn zu viel Strahlung, vor allem UV-Strahlung, kann schädlich für die Gesundheit sein.

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