
Sparen
Circa 9 Mrd. Euro – das ist die Summe, die Arbeitnehmer insgesamt ab 2010 sparen sollen. Durch das gerade durch den Bundestag verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz können dann Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu größeren Teilen bei der Steuer geltend gemacht werden.
Die Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben, reduzieren so das zu versteuernde Einkommen und letztlich dann direkt die zu zahlenden Steuern.
Nun fragt sich jeder, ob er überhaupt zu den Glücklichen zählt, die von diesem Steuergeschenk profitieren oder ob man doch vielleicht leer ausgeht. Peer Steinbrück zumindest preist diese Änderungen als eines größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands an.
Hier bekommen Sie nun Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was also ändert sich genau?
Als Vorsorgeaufwendungen sind derzeit schon verschiedene Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall aber auch die Krankenversicherung absetzbar – allerdings in begrenztem Umfang. Ab 2010 sind alle Aufwendungen für die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung absetzbar. Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer sind weiterhin nicht abzugsfähig. Privatversicherte könne Ihre Ausgaben ebenfalls geltend machen – jedoch nur bis zur Höhe der Basis-Krankenversicherung.
Ferner fallen hierunter auch die Beiträge für einen selbst, seinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner wie auch für seine Kinder.
Gibt es Höchstgrenzen?
Ja. Es gilt als Höchstgrenze für Arbeitnehmer 1.900 Euro. Wurden effektiv höhere Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen gezahlt sind diese dann abzugsfähig.
Und sonstige Vorsorgeaufwendungen?
Wurde der Höchstbetrag durch für Kranken- und Pflegeversicherungen noch nicht ausgeschöpft bleiben weiterhin auch Unfall- und Risikolebensversicherungen, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie freiwillige Pflegeversicherungen ansetzbar.
Arbeitnehmer – ein Beispiel
Bei einem Brutto-Verdienst von 21.000 Euro pro Jahr für einen Ledigen erreicht man fast genau die Höchstgrenze – hier wären dann keinerlei zusätzliche Ausgaben absetzbar. Liegt man jedoch darunter können bspw. noch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden.
Alte Regelung wäre günstiger?
Wäre die alten gesetzlichen Regelungen günstiger gibt es eine Art “Übergangsregelung” (sog. Günstigerprüfung), die bis 2019 gilt. Steht man nach dieser Berechnung günstiger, kann man noch neun Jahre die alten, höheren Beiträge ansetzen.
Was kann man also sparen?
Eine genaue Prüfung muss im Einzelfall vorgenommen werden. Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Arbeitnehmer sich hier bequem Krankenkassen- und Pflegeversicherungsaufwendungen berechnen und sich so ein Bild Ihrer Lage machen.
Was muss ich also tun?
Um nicht erst bei der Steuererklärung in den Genuss des Steuergeschenkes zu kommen, soll bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch eine Pauschale für Vorsorgeaufwendungen eingerechnet werden.







