Sparer werden sich freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 197/09) die Rechte von Sparern gestärkt.
So sind die Banken künftig nicht mehr ganz so frei in der Bemessung der Zinssätze bei „flexiblen Sparverträgen“. Denn diese müssen sich künftig an bei der Festlegung der Zinssätze an den Konditionen für langfristige Einlagen [...]

