Kündigung wegen Schweißgeruch rechtens

Der Fall eines Kölner Denkmalschutz-Experten hat Schlagzeilen gemacht.  Sein angeblicher Schweißgeruch hat den 50-jährigen Architekten seien Arbeitsplatz gekostet.

Dies wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht. Die Begründung der Kündigung in seiner Probzeit empfand er mehr als erniedrigend.

Er hat verloren. Die Begründung des Gerichts ist ernüchternd einfach. Während der Probezeit hat jeder Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Hätte sein ehemaliger Arbeitgeber daher bei seiner Kündigung schon keinen Grund angegeben, hätte der Architekt überhaupt nicht erfahren, warum er denn nun gehen solle. Das Gericht befand die Kündigung weder als sittenwidrig noch willkürlich.

Dass es der Schweißgeruch oder seine ungepflegten Erscheinung nicht sein können, bestätigten ihm seine Kollegen. Mehr als zehn hätten schriftlich bekundet, dass dem Denkmalschützer in dieser Hinsicht nichts anzulasten ist.

Ganz Deutschland darf nun weiter rätseln, warum der Mann letztlich entlassen wurde. Waren es die klammen Kassen der Stadt? Oder war er seinen Vorgesetzten einfach „unangenehm“? Mit den Leistungen des Architekten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein.

Bei der nächsten Kündigung in der Probezeit wird sich die Stadtverwaltung hüten, einen Grund anzugeben.

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