Das Bürgerentlastungsgesetz ist da. So will die Regierung damit künftig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzbar machen; generell gilt dies für alle Angestellte, Beamte, Selbständige, Rentner und Pensionäre.
Personenkreis – wem bringt es was
Zahlen Sie bisher schon hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dann profitieren Sie besonders von der neuen Regelung. Berücksichtigt werden die Beiträge, die Versicherte für sich selbst und unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder) entrichten. Als privat Versicherter können Sie daher auch Prämien absetzen, die sie für den Ehepartner und die Kinder zahlen.
Die Entlastung wird bereits im Januar berücksichtigt und macht sich daher direkt bemerkbar.
Ebenfalls gilt dies bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen – auch hier bezieht das Finanzamt die Neuregelung ab 2010 ein.
Die Änderungen
Die Höchstbeiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen werden um 400 Euro erhöht. Bei Selbstständigen, die Ihre Beiträge komplett selbst entrichten müssen sind dies dann künftig 2800 Euro. Bei Arbeitnehmern sind dann 1900 Euro absetzbar. Für Verheirateten gelten dann die Höchstbeträge von 3800 beziehungsweise 5600 Euro.
Liegen die Sätze für Ihre Basiskranken- bzw. Pflegeversicherung höher sind diese dennoch voll absetzbar. Liegen Sie unter der Grenze können Sie diese ausschöpfen, indem Sie andere Vorsorgeaufwendungen ansetzen: Haftpflicht-, Unfall-, Arbeitslosen-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
Absetzbarkeit und Basisversicherung
Voll absetzen lassen sich Beiträge zur Basisabsicherung soweit sie dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung gleichkommen (Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe, 96 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Beiträge zur privaten Krankenversicherung). Beim Thema Beiträge zur privaten Versicherung gilt jedoch, dass diese Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen müssen; d.h. Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer sind nicht absetzbar.
Vorsorgepauschale
Bei der Abgabe der Steuererklärung werden künftig keine Vorsorgepauschalen mehr angerechnet. Es zählen ab dann nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge.
Günstigerprüfung bleibt bestehen
Es gibt zwei Berechnungsmethoden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Aber keine Bange, denn das Finanzamt wendet die jeweils günstigere Methode an.
2005 wurde eine neue Berechnungsmethode eingeführt (Berücksichtigung der
Altersvorsorgeaufwendungen und ab 2010 die höher absetzbaren sonstigen
Vorsorgeaufwendungen). Ist die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach dem alten Recht von 2004 günstiger wird dies zugrund gelegt.








Letztendlich ist zwar dem Bundesverfassungsgericht mit der Neuregelung der abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung gerecht geworden, aber die Sache hat a sich einen kleinen Hacken!
Alle übrigen Vorsorgeaufwedungen wie z.B. Haftplichtversicherung etc. fallen in die Pauschale mit herein. Letztendlich ist diese neue Regelung auch keine große bzw. eine Nulllösung für den Steuerpflichtigen.
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Sqip News, René Klement, Thomas Schraud, Thomas Schraud, M.F. Munz und anderen erwähnt. M.F. Munz sagte: Krankenkassenbeiträge ab 2010 von der Steuer absetzbar | Money-Spezial: Das Bürgerentlastungsgesetz ist da. So wil… http://bit.ly/diYTcl [...]