Der Kauf von Weihnachtsgeschenken kann leicht in Stress ausarten – was soll ich kaufen? Was habe ich letztes Jahr geschenkt? Eher ein Handy oder eine Spielekonsole, Pralinen oder Parfüm?
Aber halt da ist ja noch das ultimative Geschenk für alle, denen nichts direkt einfällt – der Gutschein. Denkt man doch, dass dies ein nicht allzu persönliches Geschenk ist aber laut einer Studie freuen wir uns hierüber am meisten.
Der Gutschein ist eine tolle und einfache Sache und existiert mittlerweile in den meisten Kaufhäusern. Der Beschenkte hat so später die Möglichkeit, sich selbst rauszusuchen, was er gerne hätte.
Und: Gutscheine gehören zu den bevorzugtesten Weihnachtsgeschenken der Deutschen. Dies ergab eine Studie des Marktforschungsinstituts Innofact. Dies bestätigen auch andere Studien – Deloitte zufolge stehen in diesem Jahr Geschenkgutscheine gemeinsam mit Büchern ganz oben auf der Liste.
Neuerdings auch immer beliebter sind Erlebnisgeschenkgutscheine bei Verbraucher und Handel. Laut Oliver Krehl, Geschäftsführer bei Smart&co („Smartbox“), ist der „Erinnerungswert beim Beschenkten weitaus höher“.
Gutscheine und Verjährung
Kennen Sie sicherlich auch – Gutschein schön und gut, aber er landet oft erstmal in der Schublade – im schlimmsten Fall vergessen wir ihn dort. Allerdings muss ein Gutschein in der Regel mindestens drei Jahre lang gültig sein (gesetzliche Verjährungsfrist). Und: Die Drei-Jahres-Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde! Eine kürzere Laufzeit muss auf dem Gutschein vermerkt sein.
Teilzahlungen, Restgeld, etc.
Viele Händler erlauben das Einlösen in Stückelungen, sprich man kann nach und nach sein „Guthaben“ aufbrauchen; dies muss der Händler allerdings nicht anbieten. Zudem gibt es keine Verpflichtung Restgeld in bar auszuzahlen.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen fragen Sie beim Kauf des Gutscheins nach den Bedingungen des Händlers.
Und für die Spätzünder: Viele Online-Shops bieten ebenfalls Gutscheine für digitale Geschenke an. Der Gutschein kommt dann per Mail / Code und so kann der Beschenkte dann direkt bei iTunes, Amazon und Co. seinen Gutschein einlösen.
Frohes Fest!








[...] sind den Deutschen laut einer Umfrage oft lieber als ein „echtes“ [...]