Das Versprechen von Steuersenkungen ist im Politiker-Alltag nicht wegzudenken. Gerne versprechen die Politiker den Bürgern Entlastung für den Geldbeutel. So brüstet sich auch die neue Regierung damit, etwas für uns zu tun.
Tatsächlich gibt es in einigen Bereichen Änderungen, die sich jedoch nicht für alle Steuer mindernd auswirken. Lesen Sie hier, was sich ändert und wo die 14 Milliarden-Entlastung versteckt ist.
Krankenversicherung
„Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” – bereits von der Grossen Koalition auf den Weg gebracht. Das Herz des Gesetzes ist die volle Anrechenbarkeit der medizinischen Grundversorgung. So können künftig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fast in voller Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bisher war bei 1.500 Euro Schluss.
Ab 2010 werden 96 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Die vier Prozent werden für das Krankengeld von längerfristig erkrankten Versicherten einbehalten. Allerdings werden Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung etc. nicht als „Grundversorgung“ also abzugsfähig anerkannt.
Direkt im Geldbeutel bemerkbar machen sich auch Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge. Hierzu gibt es nach Ankündigung des Spitzenverbandes bereits Planungen auf breiter Front verschiedenster Kassen für 2010.
Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherungen
Diese sollen nur noch zu den Ausgaben zählen, wenn der Arbeitnehmer weniger als 1.900 Euro, der Selbstständige 2.800 Euro im Jahr für die Grundversorgung ausgeben.
Freibetrag
Der Grundfreibetrag erhöht sich um 170 Euro auf 8.004 Euro (Eheleute 16.008 Euro). Bis zu dieser Höhe sind Einkommen steuerfrei – auch für Rentner.
Kindergeld bekommt man ebenfalls bis der volljährige Nachwuchs mehr als diese Summe verdient.
Steuertarif
Senkung des Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent. Ebenfalls wurde die Steuerkurve abgeflacht, um so der kalten Progression (=höhere Steuerzahlungen, durch Inflation ausgelöst und nicht dadurch, dass man faktisch mehr verdient) entgegenzuwirken.
Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen für bedürftige Angehörige und Partner sind um 320 Euro (jetzt 8.004 Euro) als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Steuerklassen
Die sog. Günstigerprüfung wird gestrichen. Bisher wurden Arbeitnehmer mit der für sie günstigsten Variante besteuert. Mehrbelastungen hierdurch bahnen sich insb. Für Steuerklassen I bis III an. Der Bund der Steuerzahler hat bereits Protest eingelegt.







