Umtauschsünder – Kritik aus der Wirtschaft

Es gibt Temposünder und nun auch „Umtauschsünder“. Der Online-Kauf wird auch in diesem Jahr ein neues Hoch markieren, ist es doch einfacher denn je, im Internet etwas zu bestellen. Zudem liegt das Risiko eher beim Händler als beim Kunden. Und das kritisiert nun der Handel.

Es ist ein Streit über Rückgaberecht bei Internetbestellungen. Aber worum geht es eigentlich? Der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisiert die neue Schamlosigkeit der Besteller, würden diese doch immer mehr die Ware bestellen, kurz nutzen und dann einfach zurückschicken – man hat ja das Recht auf seiner Seite.

Es werde viel Schindluder damit getrieben, so auch kauften Verbraucher schon mal über Ebay einen Satz Winterreifen kauften, nutzten  ihn für einen Kurz-Urlaub und machten danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, beklagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Als neu könne man das dann natürlich nicht mehr verkaufen.

Die Wirtschaft hält das für zunehmend unzumutbar. Wansleben forderte von der EU, die Umtauschmöglichkeiten einzuschränken. Seine Idee – „Hygiene-Produkte“ nur in Originalverpackung zurückzunehmen. Die Verbraucherzentralen sehen das naturgemäß anders. Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentrale erläutert hierzu, dass der Verbraucher im Online-Handel Ware kauft, ohne diese vorher zu sehen. Kaufzurückhaltung wäre bei der Einschränkung der Kundenrechte laut Gurkmann die Folge.

Sie verwies auch darauf, dass es für Händler einen Anspruch auf „Wertersatz“ gebe, sofern Kunden gebrauchte Ware zurückgeben.

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