Kunden-Irrtümer – die Top 5

480-250-aergerDie Verbraucherzentralen feiern dieses Jahr bereits ihr 50-jähriges Jubiläum. Lesen Sie hier, welche Fragen uns als Verbraucher besonders häufig beschäftigen und was wir tun können.

Telefon-Marketing

Wer kennt das nicht – man erhält ungebetene Anrufe von Telefonmarketing-Gesellschaften, die einem von A bis Z alles verkaufen wollen. Doch ist dies erlaubt? Ein erstes Indiz für Sie ist, ob der Anrufer die Telefonnummer anzeigt. Die „schwarzen Schafe“ der Branche tun dies in der Regel nicht. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes ist eine Rufnummernübermittlung allerdings notwendig. Bei unerlaubter Telefonwerbung fragen Sie nach der Adresse und dem Namen des Anrufers! Bei Verstößen gegen diese Vorschrift kann es saftige Geldstrafen geben.

Umtauschrecht

Wie lange kann ich eigentlich Unerwünschtes umtauschen? Die Antwort ist: eigentlich gar nicht. Denn „offiziell“ gibt es kein Umtauschrecht. Der Umtausch basiert auf der Kulanz des Händlers, ist also freiwillig. Bestellen Sie im Internet, per Telefon o.ä. Ware gilt jedoch das Fernabsatzgesetz. Gesetzlich geregelt finden sich die Gewährleistungsrechte, die der Käufer einer mangelhaften Sache geltend machen kann.

Handwerker-Notdienst

Der Weihnachtsbraten ist schon im Ofen, Sie noch mal kurz unterwegs und die Schlüssel vergessen. Nachts oder außerhalb normaler Zeiten ist der Handwerker-/Schlüssel-Notdienst meist besonders teuer. Aber Vorsicht, denn alles müssen Sie sich auch nicht gefallen lassen. Der Preis sollte zuerst ortsüblich sein und generell sind Aufschläge von 20 Prozent in Ordnung.

Lockvogel-Angebote

Tolle Weihnachts-Angebote in Ihrem Warenhaus nebenan? Sie kommen an aber schon alles ausverkauft? Jetzt pochen Sie aber auf Ihr Recht auf die Ware aus dem Prospekt? Leider haben Sie keinen Anspruch auf das Produkt. Meist ist zudem in den Prospekten vermerkt, dass Änderungen, Irrtum vorbehalten bleibt und „solange der Vorrat reicht“.

Internetabzocke

Fiese Abofallen schnappen immer häufiger zu. Sie haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen – was tun? Wie wehren sie sich? Zuerst ein Widerspruchschreiben an den Anbieter schicken. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und halten Sie die Zahlung ferner erstmal zurück bis die Sache geklärt ist. Der dreiste Abzocker hat meist keinen Anspruch auf Zahlung mit seiner Masche.

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