Top 5 – Kündigungen wegen Cent-Beträgen

480-250-kassenbonEs scheint den Arbeitnehmern durch die Finanzkrise noch schlechter zu gehen als angenommen. Entledigen Sie sich doch zunehmend von lästigem Personal aufgrund sog. Bagatelldelikte – ein Brötchen hier, Pfandmarken dort. Den Arbeitgebern kommt aktuell jede noch so irrwitzige Kleinigkeit recht im Dreck ihrer Mitarbeiter zu wühlen.

Wir stellen Ihnen hier unsere Top 5 der Bagatellkündigungen vor.

Karton zu Bruch – Milchschnitte gegessen

Ein 58 Jähriger Mann wurde für umgerechnet 26 Cents gefeuert. Die norddeutsche Großhandelsfirma Citti setzt den schwer arbeitenden Mann kurzerhand vor die Tür – sein Vergehen? Er nahm sich eine Milchschnitte aus einem zerbrochenen Karton.

Maultaschen gegessen – Job weg

Ja auch wenn etwas nur noch für den Müll bestimmt sein sollte – das verleiht einem als Arbeitnehmer dann doch noch nicht das Recht es einfach zu essen. So sah es zumindest der Arbeitgeber einer 58-jährigen Konstanzer Altenpflegerin. Sechs Maultaschen waren dann sechs zu viel – wie gesagt, die wären ohnehin weggeschmissen worden.

Zwei Toastbrote – gekündigt

Eine langjährige Mitarbeiterin eines Kaufhofs musste für zwei Toastbrote ihren Platz räumen. Zuvor wurde Sie von Security und Detektiv beobachtet und diese dienten dann auch als Zeugen. Die Dame hatte vergessen, den Chef zu fragen ob sie die beiden zu viel gelieferten Toastbrote mitnehmen dürfe. Normalerweise stellte dies wohl kein Problem da. Aufgrund des Tagesstress hatte sie vergessen zu fragen – Rauswurf und als gütliche Einigung ein „gutes Zeugnis“ – hierauf hätte Sie ohnehin Anspruch gehabt.

Kinderbett aus dem Müll genommen – raus

Spiegel Online berichtete von Mehmet G. einem Müllmann einer privaten Müllentsorgungsfirma dem wegen Diebstahls fristlos gekündigt wurde. Er hatte in einem Container, dessen Inhalt für die Müllpresse bestimmt war, ein Kinderbett entdeckt – und mitgenommen.

Pfandmarken – hier beginnt alles

Dies war der erste soweit öffentliche Fall. Eine Kassiererin wurde mit der Begründung gefeuert, es bestehe der Verdacht, sie habe Pfandbons im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet. Interessanterweise waren die Beweisvideos bereits – wie üblich nach 48 Stunden – gelöscht, als man die Kassiererin in Kenntnis setzte. Bald steht bei Gericht die Entscheidung an. Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wird das oberste deutsche Arbeitsgericht über die Entlassung der Supermarktkassiererin entscheiden.

Verdachts- und Bagatellkündigungen sind somit scheinbar ein beliebtes Instrument. Es hilft dabei, unliebsame Betriebsräte und Streikaktive loszuwerden; zudem auch, unterstützt von spezialisierten Anwaltskanzleien, langjährige und qualifizierte Beschäftigte hinauszudrängen. Deren Nachfolger sind dann meist jünger, befristet und günstiger.

Also Vorsicht bei der nächsten Betriebsfeier – nichts essen, was nicht für Sie bestimmt ist! Der nächste Detektiv wartet schon auf Sie.

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